In eigener Sache
Selbstverständnis

Constitutio

Das Verbindliche im Verbindenden

Präambel

A. Allgemeines

B. Bürokratisches

C. Cash

D. de iure

E. Eintragung

F. Formalia

 

 

 

3. Beitritt und Mitgliedschaft

Für die Aufnahme in den Fanclub sind nur drei Dinge entscheidend:

  • Alter. Minderjährige können kein Vollmitglied des Fanclubs werden, da jedes Mitglied an einer Hochschule/Universität, wenn auch nur kurzfristig, immatrikuliert gewesen sein sollte.
  • Intellekt. Neben der Begeisterungsfähigkeit ist auch ein hohes Maß an Reflektionskompetenz unabdingbar für die Mitgliedschaft.
  • Reputation. Geht vor Immatrikulation.

Partei, Religion, Herkunft und all das ist völlig unerheblich.

Mitglied wird man durch schriftlichen Aufnahmeantrag sowie das schriftliche Plazet des Vorstands. Wird es verweigert, wird dies ebenfalls schriftlich geschehen, im Idealfall mit Begründung, muss aber nicht.

Die Mitgliedschaft gilt per se ad infinitum.


4. Mitgliederversammlung

Jeder Heimspieltag ist automatisch Mitgliederversammlung.

Dazu gibt es zum Saisonstart, zur Winterpause sowie zum Saisonende eine ordentliche Mitgliederversammlung.

 

5. Aufgaben der Mitgliederversammlung

Aufgaben einer jeden Mitgliederversammlung sind:

- Mitmachen, mitreden, mitfiebern, mitfeiern und mitdenken, was wir noch machen, tun und lassen könnten.

Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:

- Entlastung des Vorstandes nach Vorlage des Kassenberichtes in jedem Jahr.

 

6. Abstimmungen

Jede Abstimmung muss den Betreffenden mindestens einen Spieltag im voraus angekündigt werden.

Es gibt Vorstandsentscheidungen und Mitgliederentscheidungen sowie Entscheidungen über die Satzung:

  • Vorstandsentscheidungen (Aufnahmen und Ausschluss von Mitgliedern) müssen einstimmig fallen, sind bindend und gültig, wenn mindestens drei Mitglieder aus dem Vorstand bei der Abstimmung anwesend waren.
  • Mitgliederentscheidungen gelten mit einfacher Mehrheit. Sie sind für alle bindend, wenn mindestens zwei Vorstände bei der Abstimmung anwesend waren.
  • Satzungsentscheidungen benötigen sowohl die einfache Mehrheit des Vorstands, der mit mindestens zwei Personen anwesend sein muss. Bei gerader Zahl hat der Vorstandsvorsitzende doppeltes Stimmrecht. Sollte der Vorstand nicht mit mindestens drei Personen vertreten sein, wird er für die Abstimmung durch anwesende Mitglieder aufgefüllt, die durch Wahl und einfache Mehrheit aller anwesenden Mitglieder bestimmt werden. Der Vorstandsvorsitzende kann für sich durch einen Vize vertreten lassen.

7. Austritt aus dem Fanclub

Wer aus dem Fanclub austreten will, muss den Vorstand darüber schriftlich informieren. Als Tag des Austritts gilt das Datum auf dem Schreiben. An dem Tag erlöschen auch alle Rechte, Forderungen und Pflichten, die das Mitglied mit dem Verein hatte.

 

8. Ausschluss aus dem Fanclub

Wer scheiße baut, fliegt raus. Dazu reicht der einstimmige Entscheid des Vorstands.

Scheiße ist, wer sich aus niedrigen Beweggründen im Umfeld eines Spiels oder einer Unternehmung des Fanclubs mit Nichtmitgliedern prügelt, wer sich mit Mitgliedern prügelt, wer sich im Umfeld eines Spiels oder einer Unternehmung des Fanclubs überlegt und in stark verletzender Absicht pejorativ gegenüber seinen Mitmenschen äußert.

Ab dem Moment des Ausschlusses erlöschen auch alle Rechte, Forderungen und Pflichten, die das Mitglied mit dem Verein hatte.

 

9. Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Fanclubs erfolgt bei einstimmiger Zustimmung des Gesamtvorstands sowie 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

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