In eigener Sache
Selbstverständnis

Constitutio

Pecunia non olet

Präambel

A. Allgemeines

B. Bürokratisches

C. Cash

D. de iure

E. Eintragung

F. Formalia

 

 

10. Beitrag

Der Fokus des Fanclubs liegt im Gemeinschaftlichen. Daran sollte sich auch jedes Mitglied orientieren und entsprechend aktiv dazu beitragen, dass alle ihren Spaß haben. Die Höhe des monetären Beitrags ist noch nicht festgelegt. Aber n Bier und ne Wurst sollte ein Neuer schon springen lassen.


11. Fahrten

Wenn der Fanclub in Person eines Vorstands oder ein Mitglied im Namen des Fanclubs und Billigung eines Vorstands finanziell in Vorleistung geht, haftet der-/diejenige, für den/die diese Vorleistung erbracht wurde. Insbesondere bei Fahrten zu Auswärtsspielen muss das Mitglied, das sich angemeldet hat, alle entstehenden Kosten voll übernehmen, wenn er/sie oder eine von ihm/ihr angemeldete Person die Reise nicht antritt, sofern das Mitglied keinen Ersatz bis zu Reiseantritt fand.

12. Haftung

Der Fanclub und sein Vorstand schließen jegliche Art Haftung gegenüber Fanclubmitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus, dieses gilt auch für Sach- und Körperschäden, die auf Fanclubveranstaltungen, Fahrten des Fanclubs zum oder im Stadion entstehen, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Auf Fahrten des Fanclubs und anderen Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer für sein Verhalten selbst verantwortlich und haftbar.

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