In eigener Sache
Selbstverständnis

Constitutio

Die Diktatur der Struktur

Präambel

A. Allgemeines

B. Bürokratisches

C. Cash

D. de iure

E. Eintragung

F. Formalia

 

13. Vorstand

Der Vorstand des Fanclubs besteht aus

  • einem Vorstandsvorsitzenden, der bei Vorstandsentscheidungen doppeltes Stimmrecht genießt, falls eine gerade Anzahl von Vorstandsmitgliedern anwesend ist.
  • zwei Vize-Vorstandsvorsitzende
  • einem Kassenwart, wobei diese Position solange von einem der Vize übernommen werden kann, bis ein Mitglied des Fanclubs dazu gewählt wird – und diese Wahl auch annimmt.
  • einem Schriftführer, wobei diese Position solange von einem der Vize übernommen werden kann, bis ein Mitglied des Fanclubs dazu gewählt wird – und diese Wahl auch annimmt.

Der Vorstand sowie jedes einzelne Vorstandsmitglied vertritt den Fanclub nach innen und außen. Verträge im Namen des Fanclubs bzw. für den Fanclub können nur gemeinsam unterzeichnet werden. Ausnahmen bilden Anschaffungen für bis zu 100 €, die ein Vorstandmitglied ohne Rücksprache tätigen kann bzw. Anschaffungen für bis zu 250 €, für die mindestens zwei Vorstandsmitglieder zugestimmt haben müssen.

Der Vorstand benennt einstimmig einen Beisitzer sowie zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Fanclubs sein müssen. Diese Positionen können aber jederzeit durch Mitgliederentscheidung neu besetzt werden.

Alle Mitglieder des Vorstands bleiben so lange im Amt, bis ein neues Mitglied auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung in einer Mitgliederentscheidung gewählt wurde.

Sollte ein Mitglied des Vorstands freiwillig zurücktreten oder aus dem Fanclub ausscheiden, wird die Stelle per Mitgliederentscheidung auf der übernächsten dem Tag der Vakanz folgenden außerordentlichen Mitgliederversammlung aus der Mitte der anwesenden und wählbaren Mitglieder neu besetzt. Wählbar sind alle Gründungsmitglieder sowie alle, die mindestens seit drei Spieltagen Mitglied des Fanclubs sind.

Die Wahl in den Vorstand hat gewonnen, wer die einfache Mehrheit der Stimmen der Mitgliederversammlung im ersten Wahlgang auf sich vereinigt. Kann im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang statt, bei der die einfache Mehrheit ausreichend ist.

Wären durch Rücktritt oder anderen Gründen alle Posten des Vorstandes nicht besetzt, so müsste der-/diejenige, der/die am längsten Mitglied des Fanclubs ist, die Aufgaben des Vorstandes kommissarisch bis zu dessen Neuwahl übernehmen.

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